Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2008 - 2 A 11028/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,37427
OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2008 - 2 A 11028/08 (https://dejure.org/2008,37427)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.11.2008 - 2 A 11028/08 (https://dejure.org/2008,37427)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. November 2008 - 2 A 11028/08 (https://dejure.org/2008,37427)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,37427) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2008 - 2 A 11028/08
    Erlässt der Dienstherr zur Ergänzung der gesetzlichen Vorgaben verwaltungsinterne Richtlinien, so hat er grundsätzlich nach dem Gleichheitssatz ihre gleichmäßige Anwendung hinsichtlich des vorgesehenen Verfahrens und der einzuhaltenden Maßstäbe auf alle Beamten durchzusetzen (vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2002, DÖD 2003, 82; BVerwGE 60, 245; 124, 356; Senatsurteil vom 15. Dezember 2006, veröffentlicht in ESOVGRP und Juris).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2008 - 2 A 11028/08
    Erlässt der Dienstherr zur Ergänzung der gesetzlichen Vorgaben verwaltungsinterne Richtlinien, so hat er grundsätzlich nach dem Gleichheitssatz ihre gleichmäßige Anwendung hinsichtlich des vorgesehenen Verfahrens und der einzuhaltenden Maßstäbe auf alle Beamten durchzusetzen (vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2002, DÖD 2003, 82; BVerwGE 60, 245; 124, 356; Senatsurteil vom 15. Dezember 2006, veröffentlicht in ESOVGRP und Juris).
  • BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99

    Keine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes gemäß GG Art 19 Abs 4

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2008 - 2 A 11028/08
    Erlässt der Dienstherr zur Ergänzung der gesetzlichen Vorgaben verwaltungsinterne Richtlinien, so hat er grundsätzlich nach dem Gleichheitssatz ihre gleichmäßige Anwendung hinsichtlich des vorgesehenen Verfahrens und der einzuhaltenden Maßstäbe auf alle Beamten durchzusetzen (vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2002, DÖD 2003, 82; BVerwGE 60, 245; 124, 356; Senatsurteil vom 15. Dezember 2006, veröffentlicht in ESOVGRP und Juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 2 A 10593/08

    Beurteilungsanlass kann trotz Grundsatz der Statusamtbezogenheit dienstlicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2008 - 2 A 11028/08
    Da jede neuerliche Bewertung von Leistung und Befähigung des Beamten unter Einbeziehung der oben dargelegten Grundsätze eigenständig zu treffen ist, wird die vorangegangene Beurteilung bei einer neuen (schlechteren) Benotung nicht fehlerhaft (vgl. zum Vorstehendem: Urteil des Senats vom 22. Oktober 2008 - 2 A 10593/08.OVG -, veröffentlicht in juris und ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2003 - 2 A 10795/03

    Polizei, Bereitschaftspolizei, Beamter, Polizeibeamter, Beurteilung, dienstliche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2008 - 2 A 11028/08
    Gefordert sind damit Abwägungsüberlegungen im Hinblick auf diese doppelte Zielsetzung, deren Ergebnis nach den gleichen Maßstäben wie ein Beurteilungsfehler der gerichtlichen Kontrolle unterfällt (vgl. Urteil des Senats vom 19. September 2003 - 2 A 10795/03.OVG -, veröffentlicht in juris und ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2017 - 2 A 11715/16

    Nichtbewährung eines Beamten auf Probe

    Die Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet oder sachfremde Erwägungen vermieden worden sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 -, NVwZ-RR 2002, 49; OVG RP, Urteil vom 28. November 2008 - 2 A 11028/08.OVG -, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2018 - 2 B 10761/18

    Wirksamkeit der Beurteilung eines Beamten mit Bekanntgabe

    Im Übrigen erfolgt die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle einer dienstlichen Beurteilung nur daraufhin, ob der Beurteiler gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den rechtlichen Rahmen, in dem er sich bewegen kann, verkannt habt bzw. ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1980 - 2 C 8/78 -, BVerwGE 60, 245 [246]; Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -, IÖD 2015, 86; OVG RP, Urteil vom 28.November 2008 - 2 A 11028/08.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP, und Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15

    Beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren; Bewerberauswahl bei Massenbeförderungen

    Im Übrigen erfolgt die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle einer dienstlichen Beurteilung nur daraufhin, ob die Beurteiler gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den rechtlichen Rahmen, in dem sie sich bewegen können, verkannt haben bzw. ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1980 - 2 C 8/78 -, BVerwGE 60, 245 [246]; Urteil vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 -, IÖD 2015, 86; OVG RP, Urteil vom 28. November 2008 - 2 A 11028/08.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP, und Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2013 - 2 A 10804/13

    Beförderung von Polizeivollzugsbeamten in Rheinland-Pfalz; Topfwirtschaft;

    Im Übrigen erfolgt die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle nur daraufhin, ob die Beurteiler gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den rechtlichen Rahmen, in dem sie sich bewegen können, verkannt haben bzw. ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Wertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1970 - 2 C 8/78 -, BVerwGE 60, 245 [246]; OVG RP, Urteil vom 28. November 2008 - 2 A 11028/08.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit der

    Im Übrigen erfolgt die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle nur daraufhin, ob die Beurteiler gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den rechtlichen Rahmen, in dem sie sich bewegen können, verkannt haben bzw. ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt haben (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 27. April 1980 - 2 C 8/78 -, BVerwGE 60, 245 [246]; OVG RP, Urteil vom 28. November 2008 - 2 A 11028/08.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP, und Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12.OVG -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2015 - 2 B 10497/15

    Beamtenrecht; Abbruch des Auswahlverfahrens; Konkurrentenstreitverfahren; neue

    Ein solcher Einwand kann in einem laufenden Konkurrenteneilverfahren allenfalls mit dem Argument eingeführt werde, diese Beurteilung sei offenkundig nicht in Einklang mit den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben zustande gekommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1970 - 2 C 8/78 -, BVerwGE 60, 245 [246]; OVG RP, Urteil vom 28. November 2008 - 2 A 11028/08.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP, sowie Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 B 10606/12 -, juris, stRspr).
  • VG Trier, 13.06.2017 - 7 L 6429/17

    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren; Systemwechsel bei dienstlichen

    Erst wenn der unterlegene Bewerber substantiiert Tatsachen vorträgt, welche Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der Beurteilungen begründen, muss die Erläuterung eines allgemein gehaltenen Werturteils im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens mit heilender Wirkung nachgeholt werden (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. August 2008 -2 A 11028/08.OVG -).
  • VG Mainz, 16.07.2018 - 4 L 587/18

    Bewerbung um eine Beförderungsstelle

    Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle erfolgt deshalb nur darauf hin, ob die Beurteiler gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den rechtlichen Rahmen, in dem sie sich bewegen können, verkannt haben bzw. ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.6.1980 - 2 C 8/78 -, BVerwGE 60, 245 und juris Rn. 18; OVG RP, Urteil vom 28.11.2008 - 2 A 11028/08.OVG -, ESOVGRP).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht